bestallen/Bestallung - info!

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bestallen/Bestallung: Der Begriff Bestallung war in früheren Zeiten auf die Anstellung von Dienern oder Beamten beschränkt. Er bezeichnete sowohl die Bestellung in ein Amt als auch die damit verbundene Besoldung. Schon im Mittelhochdeutschen bedeutet bestallung „Anstellung, Anwerbung“ einerseits und „Sold (für eine Anstellung)“ andererseits. Das entsprechende Verb bestallen bedeutete „in ein Amt einsetzen, ernennen“. Man konnte jemanden in Bestallung nehmen, wobei derjenige dann seinen Bestallungsbrief bzw. seine Bestallungsurkunde erhielt.
Heute bezeichnet Bestallung in der Amtssprache die staatliche Berufszulassung für Ärzte und Apotheker nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung. Das hierfür häufiger verwendete Wort ist Approbation.
Im juristischen Sinn ist die Bestallung die Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum Vormund. Auch der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen leitet sich aus der im Mittelhochdeutschen geprägten Wortbedeutung her.
Im jüdischen Recht bezeichnet Bestallung die zeremonielle Ernennung eines Gelehrten zu einem Rabbiner, der rituelle Entscheidungen trifft und das Richteramt ausübt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • bestallen — be|stạl|len 〈V. tr.; hat; Amtsdt.〉 in ein Amt, eine Stellung einsetzen, ernennen ● jmdn. zum Richter, zum Vormund bestallen [zu mhd. bestallung „Anstellung, Anwerbung“] Siehe auch Info Eintrag: bestallen/Bestallung info! * * * be|stạl|len… …   Universal-Lexikon

  • Bestallung — Be|stạl|lung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Amtseinsetzung, Ernennung Siehe auch Info Eintrag: bestallen/Bestallung info! * * * Be|stạl|lung, die; , en: 1. a) Einsetzung in ein Amt: seine B. war von Beginn an umstritten; b) Approbation: seine B. als Arzt… …   Universal-Lexikon

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